Behandlungskosten als „außergewöhnliche Belastungen“
Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!