Führerschein - Umtausch

Ab Januar 2022 werden die grauen und rosafarbenen Führerscheine nicht mehr gültig sein.

Der Führerschein im Scheckkarten-Format hat sich innerhalb der EU etabliert und soll nun ab Januar 2022 den grauen und rosafarbenen Führerschein schrittweise ersetzen.

Nicht einheitliche Führerscheinklassen innerhalb der EU und veraltete Fotos der Führerscheinbesitzer brachten bei einer Polizeikontrolle im Ausland so manchen Bundesbürger in Erklärungsnot.
Das Ende der alten Führerscheine ist beschlossen und ab Januar 2022 wird nun schrittweise umgestellt.

Der Umtausch der Führerscheine ist Pflicht, mit einem Verwarnungsgeld oder der Anzeige einer Straftat kann gerechnet werden:

Der Umtausch ist Pflicht. Wer ab dem entsprechenden Stichtag weiterhin mit dem alten „Lappen“ fährt und dabei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Lkw- und Busfahrer begehen mit nicht mehr gültigen Alt-Führerscheinen sogar eine Straftat.

Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

Zuständig für den Umtausch sind die Führerscheinstellen im Rathaus oder im Landratsamt bzw. das Kreisverwaltungsreferat.

Den Antrag rechtzeitig stellen!

Rechnen Sie ab Januar des betreffenden Jahres mit längeren Bearbeitungszeiten. Im Moment liegt die Bearbeitungszeit bei ca. drei bis vier Wochen. Sollte es bei den genannten Umstellungsfristen zu einem Ansturm bei den Behörden kommen, ist mit weitaus längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Deshalb sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig stellen.

Eine gesundheitliche Untersuchung ist nicht erforderlich. Der normale Austausch kostet ca. 26 Euro.

Zusätzliche Gebühren entstehen beim Umtausch im Eilverfahren oder wenn der neue Führerschein per Post verschickt werden soll. Nicht jede Behörde bietet diesen Service an.
Wenn die Schlüsselzahl oder eine Zweiteintragung erfolgen muss, entstehen weitere Gebühren.

Zudem benötigen Sie zum Antrag ein biometrisches Passfoto, beim Fotografen für 12 bis 30 Euro erhältlich, beim Fotoautomaten gibt es das nötige Passfoto schon für ein paar Euro. Da es Bestimmungen gibt, wie genau das biometrische Foto auszusehen hat, ist es ratsam, das biometrische Passfoto beim Fotografen machen zu lassen.

Der Geburtsjahrgang bzw. das Führerschein-Ausstellungsdatum sind bei den Umtauschfristen maßgebend.

Diese Führerscheine gelten ab dem 19. Januar 2022 nicht mehr:

Wer zwischen dem 1. Januar 1953 und dem 31.12.1958 geboren wurde und gleichzeitig einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt, muss bis zum 19. Januar 2022 seinen alten Führerschein durch die Check-Karte ersetzt haben.

Bis wann müssen alle weiteren Alt-Führerscheine umgetauscht werden?

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen Auskunft über die Umtauschfristen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.

*Ab 2033 (19.01.2033) sollen ältere Dokumente gar nicht mehr im Umlauf sein.
Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, müssen dann einen neuen Führerschein beantragen.

Wer nach 1981 geboren wurde, für den gilt nicht das Geburtsdatum, sondern das Datum der Führerschein-Ausstellung:

Wer nach 1981 geboren wurde, hat sehr wahrscheinlich seinen Führerschein im Jahr 1999 erhalten. Hier ist dann nicht das Geburtsdatum maßgeblich, sondern das Datum der Führerschein-Ausstellung.

Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999:

In diesem Fall zählen folgende Umtausch-Fristen, bis zu denen der „alte“ Führerschein ausgetauscht sein muss.

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind.

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