Abrechnung

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!
Darauf weist unser Verbandsanwalt Dr. Frank Stebner hin:
„Maßgeblich für die steuerliche Anerkennung ist als gesetzliche Grundlage § 33
Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV in der Fassung vom
25.07.2014 gilt: „Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall
hat der Steuerpflichtige zu erbringen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine
ärztliche Bescheinigung des MDK für eine psychotherapeutische Behandlung.
Als Nachweis von Krankheitskosten einer psychotherapeutischen Behandlung wird das
amtsärztliche Gutachten im Voraus verlangt
(Schmidt – Loschelder,
Einkommensteuergesetz, 33. Auflage München 2014, Rdnr. 34 zu § 33). Heilpraktiker für
Psychotherapie müssen deshalb ihren Patienten bereits nach dem Erstgespräch und vor
Beginn der Therapie empfehlen, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um
die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt zu erhalten, falls die Geltendmachung
außergewöhnlicher Belastungen in Betracht kommt. Hilfreich wird es für Patienten sein,
wenn sie von ihrem Therapeuten zur Vorlage beim Gesundheitsamt ein Attest erhalten,
aus dem die Diagnose (evtl. auch Kurz-Anamnese) und die geplante Behandlung mit dem
Therapieziel hervorgeht.

Eine Umfrage bei den zuständigen Landesministerien im Auftrag des VFP hat ergeben,
dass in den meisten Bundesländern keine die Gesundheitsämter zu einer bestimmten Art
und Weise der Begutachtung verpflichtende Verwaltungsvorschriften für die Amtsärzte
bestehen.
Eine weitere Umfrage im Auftrag des VFP bei verschiedenen Gesundheitsämtern hat eine
unterschiedliche Verwaltungspraxis ergeben. Teilweise wird obligatorisch eine persönliche
Vorstellung (aber keine Untersuchung) verlangt. Teilweise werden Fälle nach Aktenlage
entschieden. Es steht also im Ermessen des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. des
Amtsarztes, wie örtlich „amtsärztliches Gutachten“ nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV
ausgelegt wird.

Einkommenssteuer

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!
Darauf weist unser Verbandsanwalt Dr. Frank Stebner hin:
„Maßgeblich für die steuerliche Anerkennung ist als gesetzliche Grundlage § 33
Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV in der Fassung vom
25.07.2014 gilt: „Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall
hat der Steuerpflichtige zu erbringen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine
ärztliche Bescheinigung des MDK für eine psychotherapeutische Behandlung.
Als Nachweis von Krankheitskosten einer psychotherapeutischen Behandlung wird das
amtsärztliche Gutachten im Voraus verlangt
(Schmidt – Loschelder,
Einkommensteuergesetz, 33. Auflage München 2014, Rdnr. 34 zu § 33). Heilpraktiker für
Psychotherapie müssen deshalb ihren Patienten bereits nach dem Erstgespräch und vor
Beginn der Therapie empfehlen, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um
die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt zu erhalten, falls die Geltendmachung
außergewöhnlicher Belastungen in Betracht kommt. Hilfreich wird es für Patienten sein,
wenn sie von ihrem Therapeuten zur Vorlage beim Gesundheitsamt ein Attest erhalten,
aus dem die Diagnose (evtl. auch Kurz-Anamnese) und die geplante Behandlung mit dem
Therapieziel hervorgeht.

Eine Umfrage bei den zuständigen Landesministerien im Auftrag des VFP hat ergeben,
dass in den meisten Bundesländern keine die Gesundheitsämter zu einer bestimmten Art
und Weise der Begutachtung verpflichtende Verwaltungsvorschriften für die Amtsärzte
bestehen.
Eine weitere Umfrage im Auftrag des VFP bei verschiedenen Gesundheitsämtern hat eine
unterschiedliche Verwaltungspraxis ergeben. Teilweise wird obligatorisch eine persönliche
Vorstellung (aber keine Untersuchung) verlangt. Teilweise werden Fälle nach Aktenlage
entschieden. Es steht also im Ermessen des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. des
Amtsarztes, wie örtlich „amtsärztliches Gutachten“ nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV
ausgelegt wird.

Heilpraktiker für Psychotherapie

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!
Darauf weist unser Verbandsanwalt Dr. Frank Stebner hin:
„Maßgeblich für die steuerliche Anerkennung ist als gesetzliche Grundlage § 33
Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV in der Fassung vom
25.07.2014 gilt: „Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall
hat der Steuerpflichtige zu erbringen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine
ärztliche Bescheinigung des MDK für eine psychotherapeutische Behandlung.
Als Nachweis von Krankheitskosten einer psychotherapeutischen Behandlung wird das
amtsärztliche Gutachten im Voraus verlangt
(Schmidt – Loschelder,
Einkommensteuergesetz, 33. Auflage München 2014, Rdnr. 34 zu § 33). Heilpraktiker für
Psychotherapie müssen deshalb ihren Patienten bereits nach dem Erstgespräch und vor
Beginn der Therapie empfehlen, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um
die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt zu erhalten, falls die Geltendmachung
außergewöhnlicher Belastungen in Betracht kommt. Hilfreich wird es für Patienten sein,
wenn sie von ihrem Therapeuten zur Vorlage beim Gesundheitsamt ein Attest erhalten,
aus dem die Diagnose (evtl. auch Kurz-Anamnese) und die geplante Behandlung mit dem
Therapieziel hervorgeht.

Eine Umfrage bei den zuständigen Landesministerien im Auftrag des VFP hat ergeben,
dass in den meisten Bundesländern keine die Gesundheitsämter zu einer bestimmten Art
und Weise der Begutachtung verpflichtende Verwaltungsvorschriften für die Amtsärzte
bestehen.
Eine weitere Umfrage im Auftrag des VFP bei verschiedenen Gesundheitsämtern hat eine
unterschiedliche Verwaltungspraxis ergeben. Teilweise wird obligatorisch eine persönliche
Vorstellung (aber keine Untersuchung) verlangt. Teilweise werden Fälle nach Aktenlage
entschieden. Es steht also im Ermessen des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. des
Amtsarztes, wie örtlich „amtsärztliches Gutachten“ nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV
ausgelegt wird.

Honorar

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu
berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht
ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten
werden!
Darauf weist unser Verbandsanwalt Dr. Frank Stebner hin:
„Maßgeblich für die steuerliche Anerkennung ist als gesetzliche Grundlage § 33
Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV in der Fassung vom
25.07.2014 gilt: „Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall
hat der Steuerpflichtige zu erbringen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine
ärztliche Bescheinigung des MDK für eine psychotherapeutische Behandlung.
Als Nachweis von Krankheitskosten einer psychotherapeutischen Behandlung wird das
amtsärztliche Gutachten im Voraus verlangt
(Schmidt – Loschelder,
Einkommensteuergesetz, 33. Auflage München 2014, Rdnr. 34 zu § 33). Heilpraktiker für
Psychotherapie müssen deshalb ihren Patienten bereits nach dem Erstgespräch und vor
Beginn der Therapie empfehlen, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um
die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt zu erhalten, falls die Geltendmachung
außergewöhnlicher Belastungen in Betracht kommt. Hilfreich wird es für Patienten sein,
wenn sie von ihrem Therapeuten zur Vorlage beim Gesundheitsamt ein Attest erhalten,
aus dem die Diagnose (evtl. auch Kurz-Anamnese) und die geplante Behandlung mit dem
Therapieziel hervorgeht.

Eine Umfrage bei den zuständigen Landesministerien im Auftrag des VFP hat ergeben,
dass in den meisten Bundesländern keine die Gesundheitsämter zu einer bestimmten Art
und Weise der Begutachtung verpflichtende Verwaltungsvorschriften für die Amtsärzte
bestehen.
Eine weitere Umfrage im Auftrag des VFP bei verschiedenen Gesundheitsämtern hat eine
unterschiedliche Verwaltungspraxis ergeben. Teilweise wird obligatorisch eine persönliche
Vorstellung (aber keine Untersuchung) verlangt. Teilweise werden Fälle nach Aktenlage
entschieden. Es steht also im Ermessen des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. des
Amtsarztes, wie örtlich „amtsärztliches Gutachten“ nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV
ausgelegt wird.

MPU

Kategorien: MPU, MPU Alkohol, MPU Drogen

Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.

§ 64 StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB bedeutet nicht – Therapie statt Strafe – Unter dem Begriff „Therapie statt Strafe“ versteht man die Regelungen des § 35 Betäubungsmittelgesetz, bei der die Suchtbehandlung im Vordergrund steht. Es besteht jedoch ein gewisser Zusammenhang zwischen beiden Normen.

Kategorie: MPU

Medizinisch psychologische Untersuchung

MPU Alkohol

Kategorien: MPU, MPU Alkohol, MPU Drogen

Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.

§ 64 StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB bedeutet nicht – Therapie statt Strafe – Unter dem Begriff „Therapie statt Strafe“ versteht man die Regelungen des § 35 Betäubungsmittelgesetz, bei der die Suchtbehandlung im Vordergrund steht. Es besteht jedoch ein gewisser Zusammenhang zwischen beiden Normen.

MPU Drogen

Kategorien: MPU, MPU Alkohol, MPU Drogen

Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.

§ 64 StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB bedeutet nicht – Therapie statt Strafe – Unter dem Begriff „Therapie statt Strafe“ versteht man die Regelungen des § 35 Betäubungsmittelgesetz, bei der die Suchtbehandlung im Vordergrund steht. Es besteht jedoch ein gewisser Zusammenhang zwischen beiden Normen.

Psychologie

Kategorie: Psychologie

Eine Depression – nicht depressiven Verstimmung – ist eine schwerwiegende psychische Störung und als solche behandlungsbedürftig. Sie kommt bei circa einem Achtel aller Menschen mindestens einmal im Leben vor und betrifft Männer häufiger als Frauen. Auch wenn sich Betroffene und Angehörige oft hilflos und überfordert im Angesicht dieser Krankheit fühlen, ist sie gut behandelbar.

Kategorie: Psychologie

Positive Psychologie ist die wissenschaftliche Erforschung dessen, was das Leben lebenswert macht. Während sich die „klassische tiefenpsychologische Psychotherapie“ mit den Ursachen negativer Emotionen, sowie mit der Vergangenheitsaufarbeitung beschäftigt, liegt der Fokus der positiven Psychologie den Stärken, der Sinnstiftung und Lebensfreude. Das Ziel ist die Erweckung positiver Gefühle.

Systemische Therapie (auch: Systemische Familientherapie) ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Schwerpunkt auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen, insbesondere auf Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und deren sozialer Umwelt liegt.

Kategorie: Psychologie

Systemische Therapie (auch: Systemische Familientherapie) ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Schwerpunkt auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen, insbesondere auf Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und deren sozialer Umwelt liegt.[1][2] In Abgrenzung zur Psychoanalyse betonen manche Vertreter dieser Therapierichtung die Bedeutung impliziter Normen des Zusammenlebens für das Zustandekommen und die Überwindung psychischer Störungen (Familienregeln).[3] Allerdings berücksichtigen auch andere Therapieformen wie zum Beispiel die Kognitive Kurzzeittherapie den ’systemischen‘ Aspekt.[4] Die Systemische Therapie unterscheidet sich nach Angaben ihrer Vertreter dadurch, dass weitere Mitglieder des für den Patienten relevanten sozialen Umfeldes in die Behandlung einbezogen werden.[5] Seit Ende 2018 ist in Deutschland die Systemische Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen.[6][7]

Seite „Systemische Therapie“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. September 2021, 19:50 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Systemische_Therapie&oldid=215704522 (Abgerufen: 25. November 2021, 09:56 UTC)

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